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Bayern München besiegt Chelsea – Super-Quote in Höhe von 9.00 – Exklusiv für Neukunden von Betfair

Die Champions League ist zum Glück voll im Gange und am Samstag, den 8. August 2020 um 21:00 Uhr treten im Achtelfinale FC Bayern und Chelsea gegeneinander an. Dies ist die Chance für neue Kunden des Online-Sport-Wetten-Anbieters Betfair sich eine Super-Quote in Höhe von 9.0 anstatt 1.40 zu sichern. Alles wichtigen Infos über diese Betfair Aktion werden nun im Folgenden ausführlich erläutert.

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Wetten mit verbesserten Quoten6.1OHNE STEUER WETTEN

Und so einfach geht das:

  • 1. Schritt: Als neuer Kunde bei Betfair registrieren
  • 2. Schritt: Unbedingt den Bonus-Code ZFBOIF bei der Registrierung angeben
  • 3. Schritt: Wette auf das Spiel mit Sieg von Bayern München platzieren
  • 4. Schritt: Gewinn in Form von Gratis-Wetten erhalten

Die besonderen Bedingungen:

Dieses Angebot kann aktuell nur von neuen Kunden von Betfair in Anspruch genommen werden, die sich in Deutschland registrieren. Zudem muss der Bonus-Code ZFBOIF bei der Anmeldung angegeben werden. Darüber hinaus muss eine Pre-Match-Wette auf dem Markt „Wettquoten“ zum aktuellen Marktpreis platziert werden. Wichtig zu wissen ist, dass pro Kunde maximal ein Einsatz in Höhe von 5 Euro berücksichtigt werden kann. Sollte die Wette beziehungsweise Bayern München verlieren, gibt es im Übrigen den Wetteinsatz (ebenfalls maximal 5 Euro) ohne Wenn und Aber zurück (in Form von Gratis-Wetten). Berücksichtigt werden muss, dass nur Einzelwetten ohne Cash-Out für die Super-Quote gewertet werden können. Der Gewinn aus der Super-Quote wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden, nach der Auswertung, in Form von Gratis-Wetten ausgezahlt. Diese sind nach der Gutschrift insgesamt 30 Tage lang gültig, ehe diese dann automatische verfallen.

Wichtig!

Wie immer zum Schluss, die obligatorischen Hinweise: Der Anbieter, in diesem Fall Betfair weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Kunde nur einmal an dieser Aktion teilnehmen darf. Zudem hat der Anbieter das Recht diese Aktion jederzeit abzubrechen. Ferner darf der Anbieter diese Aktion abändern. In beiden Fällen ist die Bekanntgabe eines Grundes nicht erforderlich. Selbstverständlich gelten zu den besonderen Bedingungen auch die AGB des Anbieters. Diese können, egal wann, auf der entsprechenden Homepage eingesehen werden.