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Immer montags – Steuerrückerstattung von 5% auf Kombi-Wetten bei Sportingbet

Wettfreunde, die innerhalb einer Woche von Montag bis Sonntag Kombi-Wetten beim Buchmacher Sportingbet abschließen, können sich ab sofort über ein besonderes Special freuen. Für alle in dieser Zeit abgeschlossen Kombi-Wetten wird jeweils am darauf folgenden Montag die Wettsteuer in Höhe von 5% zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt ohne „Wenn und Aber“ als Bar-Gutschrift auf dem Sportwettenkonto. Es müssen keine weiteren Bonusbedingungen erfüllt werden.

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Die Sportingbet Aktion

Für alle innerhalb Deutschlands abgeschlossenen Sportwetten muss seit Juli 2012 eine Sportwettensteuer von 5% abgeführt werden. Bei Sprotingbet erfolgt der Steuerabzug in der Regel vom Gewinn. Wenn als Beispiel eine Wette mit 100 Euro Einsatz zu einer Quote von 2,0 platziert wurde und anschließend gewinnt, beträgt der Rückzahlungsbetrag Brutto 200 Euro. Nach Steuerabzug von 5% wird Netto jedoch nur 190,00 Euro ausbezahlt.
Handelt es sich bei dieser Wette um eine Kombi-Wette mit drei oder mehr enthaltenen Tipps, erhalten die Wettfreunde nun am nächsten Montag den Abzug vom Gewinn in Höhe von 10 Euro zurück. Sportingbet übernimmt in diesem Fall die Steuer selbst. Ein Vorteil also, den man sich nicht entgehen lassen sollte.

Welche Bedingungen müssen für die 5% Steuerrückerstattung erfüllt sein?

Um in den Genuss der Steuerrückerstattung von 5% bei Sportingbet zu gelangen, müssen Kombi-Wetten mit mindestens drei Auswahlen abgeschlossen werden. Außerdem muss jede einzelne enthaltene Auswahl eine Quote von 1,4 oder höher aufweisen. System- oder Permutationswetten sind nicht Gegenstand der Aktion. Bei der Steuerrückerstattung werden alle entsprechenden Kombi-Wetten, die in der jeweiligen Vorwoche im Zeitraum von Montag 0.01 Uhr bis Sonntag 23.59 Uhr (MEZ) abgeschlossen und ausgewertet wurden, zusammengenommen und die hierfür bei der Gewinnauszahlung einbehaltene Sportwettensteuer am Montag danach um 15.00 Uhr zurückerstattet. Dabei werden jedoch nur Wetten berücksichtigt, die mit „echtem“ Geld abgeschlossen wurden. Freebets oder Wetten, die mit Bonusguthaben bestritten wurden, finden keine Berücksichtigung. Gemäß den Modalitäten bei Sportingbet zum Einbehalt der Steuer, erfolgt die Rückerstattung nur auf gewonnene Wetten. Auch Wetten, die zuvor mit der bei Sportingbet angebotenen Cash-Out-Funktion ausgewertet wurden, werden nicht bei der Rückerstattung einbezogen.

Berechnungsbeispiel zur Steuerrückerstattung bei Sportingbet

Drei Wetten mit einer Quote von jeweils 1,5 werden als Kombi-Wette abgeschlossen. Der Einsatz beträgt 50 Euro und die Wette gewinnt.
Gewinn vor Berücksichtigung der Steuer: 50 Euro x 1,5 x 1,5 x 1,5 = 168,75 Euro.
Gewinnauszahlung nach Anzug von 5 % Steuer: 168,75 Euro – 8,43 Euro (5 % von 168,75 Euro) = 160,31 Euro.
Die Steuer in Höhe von 8,43 Euro wird am folgenden Montag um 15.00 Uhr auf dem Sportwettenkonto gutgeschrieben.