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Bundesländer erwägen die Vergabe von 40 Sportwettenkonzessionen

Die Ministerpräsidenten der Länder beraten zur Zeit über die Vergabe von vierzig Sportwettenkonzessionen ab dem Juli 2017 an private Wettanbieter. Die endgültige Entscheidung darüber soll dann am 16. Juni fallen. Bereits 2012 hatten die Bundesländer über ein Vergabeverfahren von zwanzig Konzessionen beraten, dass jedoch durch diverse Klagen von abgelehnten Mitkonkurrenten gerichtlich abgeschmettert wurde. Jene Mitbewerber, die im Jahr 2012 schon gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllten, können nach dem neuen Vertragsentwurf auf eine „vorläufige Erlaubnis“ hoffen. Von dieser Ausnahmeregelung würden auch die größeren Anbieter von Sportwetten profitieren wie bet-at-home, Tipico, HappyBet und Admiral Sportwetten.

EU fordert eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes

Laut den gesetzlichen Vorgaben der EU, die eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes vorschreibt, sind die Ministerpräsidenten gezwungen diesen Anlauf erneut zu unternehmen. Das Monopol der Lottogesellschaften der Länder soll somit aufgeweicht werden. Um das abgelehnte Modell von 2012 dennoch zu retten, wurde von den Länderchefs eine Verdopplung der Konzessionen beschlossen. Laut einem internen Bericht für die Konferenz der Chefs der Staatskanzleien, soll durch die punktuelle Änderung des Staatsvertrages die Regulierung des Sportwettenmarktes somit abgeschlossen und so mehr Klarheit für die Anbieter geschaffen werden. Bislang bewegten sich diese in Deutschland in einer gesetzlichen Grauzone.

Hessen äußert Bedenken

Lediglich das Land Hessen machte bislang seine rechtlichen Bedenken über den neuen Vertragsentwurf geltend. Nach ihrer Ansicht sei es nicht mit einer schlichten Verdopplung der Konzessionen getan. Des Weiteren äußerte sie ihre erhebliche Zweifel über die fehlende Praktikabilität bei der Umsetzung des Vertrages. Aus diesem Grund könne das Land Hessen den neuen Entwurf in dieser Form zur Zeit nicht mittragen.



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